Maklergebühren sollen Vermieter/Eigentümer tragen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsauschuß des Landtags
130 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

130 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Auftraggeber = Vermieter!

Richtig so! Verkaufe ich etwas bei einem allseits bekannten Internet-Auktionshaus, so bezahle ich auch dafür Gebühren, nicht der Käufer. Gebe ich Sachen in einen Second-Hand Laden, so bekomme ich auch nicht den vollen Verkaufspreis. Wenn ich zum Händler sage: "Ich möchte, daß du meine Ware um den Preis X verkaufst." wird er mit Sicherheit antworten, daß ich dann aber nur X-Y von ihm ausbezahlt bekomme.

Quelle:

3.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Auftraggeber muß zahlen

Die Maklergebühren grundsätzlich dem Vermieter/Eigentümer aufzubürden ist auch nicht angebracht. Maklergebühren sollten vom Auftraggeber getragen werden, gleich ob es sich dabei um einen Vermieter/Verkäufer handelt oder um einen der auf der Suche nach einem Miet-/Kaufobjekt ist.

Quelle:

2.3

2 Gegenargumente
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