Es handelt sich lediglich um Vermutungen und Verdächtigungen. Und es gab keine Verurteilungen. Solange es nicht eindeutig bewiesen ist und es zu einer Verurteilung kommt, gilt die Unschuldsvermutung! Bei dieser Petition hande!t es sich ja schon um Rufmord! Wenn es eine offizielle Verurteilung durch ein Gericht gibt, bin ich dabei!
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