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Beitrag der Vorsorgekliniken zur Bewältigung der Epidemie?

Bei dem „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ geht es um die Entlastung von weiterhin geöffneten Einrichtungen, durch Abminderung der Mehrkosten die durch die Epidemie entstehen, also Zusatzkosten in der Pflege oder Einbußen durch die Freihaltung von Intensivbetten in Krankenhäusern. Viele der Vorsorgekliniken sind hingegend geschloßen und tragen somit das selbe Risiko wie Unternehmungen in der Privatwirtschaft. Maßnahmen wie Kurzarbeit und Corona-Soforthilfen stehen zur Verfügung. Warum sollten Vorsorgekliniken eine Ausnahme darstellen? Solidarität heißt auch Verzicht von begrenzten Mitteln

kilde: www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/1-quartal/corona-gesetzespaket-im-bundesrat.html

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