Änderung des Geburtsnamens bei Namensänderung abschaffen
Grundsatz der Namenskontinuität dürfte bedeuten, dass sich der Geburtsname des Kindes bei Namensändrung nicht ändert! Es bräuchte nur eine Chance für die bislang geschädigten, den Geburtsnamen zu reparieren. Selbst wenn die Mutter immernoch mit Hr. Schmidt verheiratet ist, wollen die Enkelkinder nicht als Vater einen geb. Schmidt, wenn dieser keiner ist und der Stiefopa "Schmidt" sich nicht für die Familie interessiert. Es nur geradeso nicht für den Vorwurf des Missbrauchs reicht. Ein falscher Geburtsname versaut nicht nur eigene Urkunden, auch die Eheurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder
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