Kein Ausverkauf des Völkerrechts
Auch unter Staaten darf es keine Anarchie geben. Es ist schlimm genug, dass es noch keine globale demokratische Ordnungsmacht gibt, die über das Völkerrecht wacht und es notfalls gewaltsam durchsetzt. Bis dahin darf sich auch Deutschland als Teil der freien Welt nicht aus der Verantwortung stehlen, sich gegen das "Recht des Stärkeren" zu stellen. Das ist keine "Machtpolitik", sondern ein Verfassungsgebot (vgl. z.B. Präambel, Art. 1, 25, 56, 64 II GG).
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