Definition fester Waldweg
Fortsetzung (da mein Text oben unvollständig erscheint): Zu §15 (Definition fester Waldweg): Was hat ein Rad mit einem KFZ zu tun? Wer kann das abwägen? In Bayern wurde schon die wesentlich einfachere Wegbreitenregelung (Fahrverbot bei Wegbreite unter 2m) als praxisuntauglich zurückgenommen, da bei Naturwegen nicht immer eindeutig feststellbar!
Quelle: www.dimb.de/images/stories/pdf/anlagen/Hessen2012/HWaldG-E-Gesetzesentwurf.pdf, siehe dort §15