Recht auf Inklusion
Nach 4 Jahren in Deutschland hat Frau Pilar ein Recht auf Inklusion in dieser Gesellschaft. Das Recht hier zu sein ist kein moralischer Appell an die Verwaltung. Die Zugehörigkeit von Frau Pilar in der hiesigen Gesellscaft ist ein Fakt und Menschenrechte und soziale Rechte führen zu Bürgerrechte - wenn auch ohne Wahlrecht. Es soll ja nicht über ihre Einbürgerung entschieden werden, sondern über Schutz in einem Land, das die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" unterschrieben hat.
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