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Grundrechte als Grund

Verfassung Artikel 1: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. Verfassung Artikel 10 (1) Abs. 7: Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit einschließlich der ersten allgemeinen Hilfeleistung, ... So wie es aussieht, muss das Volk immer in schriftlicher Form und gesamelt auftreten und ihre (Grund)Rechte fordern um etwas zu ändern. Die Verantwortlichen reagieren nicht von selbst auf Schlagzeilen, Fakten, ... Es geht immer nur ums Geld und die Bevölkerung und deren Rechte werden übergangen.

Source: <a href="https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138" rel="nofollow">www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138</a>

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