Quereinsteiger verstoßen gg. Bildungsplan
Der im geplanten Hessischen Kinderförderungsgesetz vorgesehene Einsatz von bis zu 20 Prozent fachfremden, pädagogisch ungelernten Kräften verstößt eklatant gegen den anspruchsvollen Geist des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes, in dem es heißt: "Fachkräfte von hoher Professionalität tragen maßgeblich zur pädagogischen Qualität der Kindertageseinrichtung bei und erhöhen die Lernchancen der Kinder." (Bildung von Anfang an. Stand Dezember 2007. Seite 37)
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