Man sollte beim zweiten Bauabschnitt der Extertalstraßen-Sanierung nicht den gleichen Fehler machen wie beim ersten. Einen umwegigen, schlecht gebauten Radweg kann man höchstens als Wanderweg anbieten. Es gilt die Chance der Sanierung zu nutzen und gleich in einem Zuge einen straßenbegleitenden Radweg zu bauen. Zuständiger und somit Kostenträger ist das Land!
232 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Debatte
Mehr zum Thema Bürgerrechte
432.538
(+40.862)
199 Tage
verbleibend
64.498
Unterschriften
139 Tage
verbleibend
49.282
Unterschriften
143 Tage
verbleibend