Man sollte beim zweiten Bauabschnitt der Extertalstraßen-Sanierung nicht den gleichen Fehler machen wie beim ersten. Einen umwegigen, schlecht gebauten Radweg kann man höchstens als Wanderweg anbieten. Es gilt die Chance der Sanierung zu nutzen und gleich in einem Zuge einen straßenbegleitenden Radweg zu bauen. Zuständiger und somit Kostenträger ist das Land!
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