Man sollte beim zweiten Bauabschnitt der Extertalstraßen-Sanierung nicht den gleichen Fehler machen wie beim ersten. Einen umwegigen, schlecht gebauten Radweg kann man höchstens als Wanderweg anbieten. Es gilt die Chance der Sanierung zu nutzen und gleich in einem Zuge einen straßenbegleitenden Radweg zu bauen. Zuständiger und somit Kostenträger ist das Land!
232 Assinaturas
O peticionário não entregou a petição.
Mais sobre o tema Direitos civis
287.988
(+40.195)
65 dias
restante
59.277
Assinaturas
142 dias
restante
34.519
Assinaturas
96 dias
restante