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Keine Zwangsabgabe für ein qualitativ minderwertiges Programm der öffentlich-rechtlichen Sender

Es geht eigentlich weniger um einzelne Protagonisten der öffentlich-rechtlichen Fernseh- oder Hörfunkprogramme. Es geht um das Prinzip. Denn solang der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein qualitativ minderwertiges Programm produziert, weil man dort glaubt, im Wettbewerb mit den privat-rechtlich organisierten Sendern, nur auf diesem Niveau bestehen zu können, solang besteht gar kein Grund mehr den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mittels der Zwangsabgabe zu finanzieren. Sollen Sie ihr Geld doch ebenfalls mit Werbung verdienen, mehr ist das Programm eh nicht wert.

Quelle:

4.5

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