Contra

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Es schreibt: ein frustrierter Vater, der meint, dass seine Ex den Kindesunterhalt für sich verbraucht. Aber: die Rechnung, die er anstellt, stimmt nicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt den Unterhalt durch die Betreuung des Kindes. Für den von ihm zu zahlenden Unterhalt in Höhe von 387 € zzgl. des Kindergeldes muss die größere Wohnung, die Kleidung, Schuhe, Kita-gebüren oder Schulausflüge und natürlich die Verpflegung des Kindes gezahlt werden. Das ist wahrlich nicht viel, wenn man bedenkt, dass allein ein Paar Schuhe schon zwischen 60 und 80 € kosten. Was soll also das Gejammer!

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