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Rechtsstaatsprinzip, "Checks and Balances"

Es kann nicht sein, dass im Kompetenzbereich des Justizministeriums Fakten zur Kenntnis gelangen, die zur Aufhebung eines möglichen Fehlurteils und einer Unterbringung eines Verurteilten in der Forensik potentiell geeignet sind, und diese dann zunächst verschwiegen werden. Eine Ministerin der Justiz, der jedes Verständnis für rechtsförmige Verfahrensabläufe sowie insbesondere den verfassungsrechtl. garantierten Grundsatz der Gewaltenteilung abzugehen scheint, darf nicht in ihrem Amt verbleiben.

Quelle: Sabine Birken, Rechtsanwältin aus Münster

4.7

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