Keine Rechte für den Bürger
Hoffendlich hat Hr. Mollath mehr Glück , bzw. der Petent als in einem andern Fall , der Peti EB 1999.16, den da hieß es im Schr, vom 29.11.12, Aufgrund der Stellungenahme der Staatsregierung erledigt ( § 80 Nr. der Geschäftsordnung ). Die Polizei ist für Einahmen zuständig und ein Fehlverhalten der STA ist nicht ersichtlich.
джерело : Petion EB 1999.16 , Schr. v. 29.11.12