Der einzige unmittelbare Profiteur von vielen dieser sognennten öffentlichen Veranstaltungen ist der Inhaber des "Uerige", somit dienen diese Veranstaltungen vorwiegend der Umsatzsteigerung dieser Gaststätte. Insofern sollten solche "Veranstaltungen" in der Tat auf verschiedene Plätze verteilt werden, dann haben mehr Unternehmen etwas davon. Die für diese "Veranstaltungen" herangezogenen "Künstler" sind teilweise richtig schlecht, die Beschallung übersteigt jedes erträgliche Maß. Wer genehmigt so etwas ohne die Einhaltung von Lärmschutzbestimmungen, Ruhezeiten etc. wirksam durchzusetzen?
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