Der ausgehandelte Tarifabschluss, wie auch immer er in diesem Jahr sein wird, ist das Ergebnis zwischen Sparbemühung (auch für andere Investitionen) auf der einen Seite und Anerkennung für die geleistete Arbeit, Inflationsausgleich bzw. Kostenausleich - hier macht sich auch die Kostensteigerung durch den Mindestlohn bemerkbar - auf der anderen Seite. Darum geht es hier in erster Linie aber nicht. Es geht darum, dass was ausgehandelt wurde, für alle "Bedienstete des Staates" gleichermaßen gelten muss! Beamte dürfen nicht streiken, dass darf aber nicht zu ihrem Nachteil ausgenutzt werden.
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Keine Erhöhung der Steuersätze der Gemeindesteuer im Haushaltsj. 2026 der Gemeinde Hürtgenwald
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