Contra

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Verhinderung einer rechtmäßigen Abschiebung

Lieber Augsburger Flüchtlingsrat, woher nehmen Sie die Weisheit, dass ein Christ im Iran zum Tode verurteilt wird? Wäre dies der Fall, so müsste ihm Asyl in Deutschland gewährt werden. Dies ist hier anscheinend nicht der Fall, da sein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden sein muss und er somit ausreisepflichtig ist. Ein möglicher Folgeantrag muss ebenfalls abgelehnt worden sein und ein mögliches Gerichtsverfahren am Verwaltungsgericht würde dies höchstwahrscheinlich bestätigen. Es gibt keine aufschiebende Wirkung mehr. Daher nun die Abschiebung. So ist das nun mal in einem Rechtsstaat.

kilde: Ein um die Demokratie besorgter Bürger

1.7

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