Schluss mit dem illegalen Waffenhandel in Facebook-Gruppen!!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Facebook

45 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

45 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Niemand kann nachvollziehen ob Waffen oder Illegale Feuerwerkskörper nicht auch an Minderjährige verkauft werden

0.8

2 Antworten

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Überflüssig und fehlgeleitet!

Lieber Petent, liebe UnterzeichnerInnen! Ich gehe mal davon aus, daß sie keinerlei Erfahrung mit Waffen haben, dann das Foto zu dieser Petition zeigt eindeutig eine Schreckschußwaffe! Auch in der verlinkten Facebook-Gruppe werden nur Schreckschußwaffen angeboten, keine echten!: Diese Waffen sind nach dem deutschen WaffG erlaubnisfrei für Personen ab 18 Jahren (und selbst in den Händen eines Minderjährigen nicht für einen Amoklauf - oder was sie sich sonst noch für Horrorgeschichten ausmalen - geeignet). Diese Petition ist also überflüssig und fehlgeleitet!

Quelle: WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt2 Punkt 1.3 / 1.4

4.0

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Waffen, Regeln,

Es handelt sich hierbei um keinen illigalen Waffenhandel, da es sich bei dem hier angesprochenem Thema zu 99% um Schreckschuss Waffen handelt, diese sind in Deutschland frei verkäuflich. Einzige Voraussetzung ist das man das 18te Lebensjahr erreicht hat. Diese Petition ist total übertrieben. Man kann im Internet kaum etwas nachvollziehen. Einfaches Beispiel. Person X will sich Pornographisches Filmmaterial angucken, dies wird Person X relativ einfach gemacht, als einzige Sicherheit muss er nur ein Kästchen mit "Hiermit Bestätige Ich das ich das 18te Lebensjahr erreicht habe"

Quelle: Google einfach nach Signal bzw Gas oder Schreckschuss Waffen abfragen.

2.5

3 Antworten

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Grundrecht,legaler Waffenbesitz

-Die Waffenbesitzer üben ihr Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 GG aus. Dazu gehört auch der legale Verkauf an volljährige Personen. Daher handelt es sich nicht um illegalen Waffenhandel, wie der Titel der Petition suggerieren soll. -Die im Bild namentlich genannten Person sollte Anzeige gegen den Petenten erstatten, da sie einer Straftat bezichtigt wird. -Wenn es denn angeblich illegal sein soll, wieso zeigt der Petent dann die angeblichen Straftaten nicht selber an? Dafür ist keine Petition notwendig. -In wie fern ist das Bild einer Wafffe "graphische Gewalt"?

1.7

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