Das hat ein bekanntes Baden-Württembergisches Versicherungsunternehmen bei mir auch mal versucht: irgendetwas vom Kostenvoranschlag abzuziehen. Mit dem Erfolg, dass es auch noch den Gutachter, meinen Anwalt und die Gerichtskosten zahlen durfte.
Wenn ich einem anderen einen Schaden zufüge, hat derjenige einen Anspruch auf Schadensersatz. Billiger wird's, wenn es der Geschädigte seinen Schaden selbst repariert und der Versicherung die MWSt. und den Mietwagen erspart. Und wenn ich nicht hochgestuft werden will, muss ich einfach mal aufhören, überall gegenzufahren. Autoscooter kann man billiger auf der Kirmes spielen.