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Wildschaden bezahlen

Die Jagd, wie sie in Genf als positives Beispiel gezeigt wurde darf in Deutschland so nicht ausgeübt werden, obwohl viele Jäger gern so störungsarm arbeiten würden. Nachtzielgeräte sind verboten, Schalldämpfer, die den Lärm mindern ebenso. Zwar ist es verständlich, wenn aus persönlichen Gründen jemand die Jagd auf seinem Gebiet nicht haben möchte, aber den Wildschaden, der durch die Abwesenheit der Jagd entsteht, zahlt der Jäger und nicht der Jagdgegner. Wer keine Jagd haben möchte soll bitte schön auch die 1000 Euro pro Nacht an Wildschaden zahlen, die er verursacht hat!

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3.3

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