Contra

Vad talar emot namninsamlingen?

Diese Schülerin klagt, da sie wiederum verpfilchtet wäre in die Schule zu gehen. In Deutschland gibt es Schulpfilcht und kein Schulrecht. Sie möchte aber gerne zu Hause weiterlernen. Die Wahl haben nur die Kinder die Familienangehörigen aus der Risikogruppe haben. So hat sie wahrscheinlich keine andere Wahl, nur gegen die Schulöffnung zu klagen. Prinzipiell sollten die Schulen weiterhin die Heimschulung anbieten, und für die Kinder die zurück wollen, sollte die Schule wieder eröffnet werden.

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2.5

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