La petizione è indirizzata a:
Verwaltungsgerichtshof Kassel
Entgegen des Eilantrages EINER Schülerin aus Frankfurt, die sich gegen den Schulstart der 4. Klassen in Hessen wendet, fordern wir die Einhaltung der Festlegungen des hessischen Kultusministeriums vom 07.05.2020 ein. Das bedeutet: Schulstart der 4. Klassen am 18.05.2020!
Wir fordern die Einhaltung des Rechtes auf Bildung der Kinder und das Recht auf den Zugang zur Schule ein.
Darum: SCHULSTART DER 4. KLASSEN AM 18.05.2020
Motivazioni:
Sorgen haben wir alle, aber die meisten Schüler und Eltern befürworten einen Schulstart der 4. Klassen in Hessen am 18.05.20.
Es ist nicht möglich, dass eine einzelne Schülerin, bzw. deren Eltern über das Schicksal von tausenden anderen Kindern entscheiden darf! Gegen diese Art der Bevormundung wehren wir uns entschieden.