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Petition is addressed to: Verwaltungsgerichtshof Kassel
Entgegen des Eilantrages EINER Schülerin aus Frankfurt, die sich gegen den Schulstart der 4. Klassen in Hessen wendet, fordern wir die Einhaltung der Festlegungen des hessischen Kultusministeriums vom 07.05.2020 ein. Das bedeutet: Schulstart der 4. Klassen am 18.05.2020!
Wir fordern die Einhaltung des Rechtes auf Bildung der Kinder und das Recht auf den Zugang zur Schule ein.
Darum: SCHULSTART DER 4. KLASSEN AM 18.05.2020
Reason
Sorgen haben wir alle, aber die meisten Schüler und Eltern befürworten einen Schulstart der 4. Klassen in Hessen am 18.05.20.
Es ist nicht möglich, dass eine einzelne Schülerin, bzw. deren Eltern über das Schicksal von tausenden anderen Kindern entscheiden darf! Gegen diese Art der Bevormundung wehren wir uns entschieden.
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
on 18 May 2020Liebe Eltern,
für diejenigen, die noch weiter aktiv werden möchten, habe ich einen Musterbrief einer engagierten Mutter (und Rechtsanwältin) angehängt. Der Brief ist bis auf Namen und Adresse "gebrauchsfertig" vorformuliert.
Leider konnte ich die Datei nicht im word Format anhängen.
Viele Grüße,
Veronika Nieder -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
on 15 May 2020Liebe Eltern,
der Eilantrag wurde zurückgezogen!!! Die Vierten dürfen also ab Montag loslegen :-)
Vielen Dank an die mehr als 12.000 Unterzeichner. Das war der Hammer!!!
www.hessenschau.de/gesellschaft/eilantrag-zurueckgezogen-viertklaessler-kehren-am-montag-in-die-schule-zurueck,schulstart-grundschulen-100.html
Viele Grüße,
Veronika Nieder -
Debate
Es gibt ein Recht auf Bildung. Chancengleichheit für Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Einen hundertprozentigen Schutz vor Ansteckung wird es nicht geben..nicht vor Corona und nicht vor anderen ansteckenden Krankheiten.
Diese Schülerin klagt, da sie wiederum verpfilchtet wäre in die Schule zu gehen. In Deutschland gibt es Schulpfilcht und kein Schulrecht. Sie möchte aber gerne zu Hause weiterlernen. Die Wahl haben nur die Kinder die Familienangehörigen aus der Risikogruppe haben. So hat sie wahrscheinlich keine andere Wahl, nur gegen die Schulöffnung zu klagen. Prinzipiell sollten die Schulen weiterhin die Heimschulung anbieten, und für die Kinder die zurück wollen, sollte die Schule wieder eröffnet werden.