Stadt Kassel ist Baulastträger für B3-Abschnitt --- nicht der Bund
Die Straßenbaulast für die innerörtlichen Abschnitte der Frankfurter Straße liegt bei der Stadt Kassel selbst. Rechtsgrundlage ist §§ 5 Abs. 2 FStrG: „Die Straßenbaulast für Bundesstraßen im Zuge der Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern obliegt der Gemeinde.“ 👉 Mit über 200.000 Einwohnern trägt Kassel also nicht nur die verkehrsrechtliche, sondern auch die bauliche Verantwortung und hat die Möglichkeit (und Pflicht), über Maßnahmen wie Tempo 30 zu entscheiden.
Source: www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__5.html