Prijavite neprikladan sadržaj Ovo je zapravo jedan Kontra argument Grundgesetz Art. 6 Abs. 2: (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Klingt nach Wechselmodell. Izvor: 1.6