Pro

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JA, im realen Interesse des Kindeswohl

Meiner Meinung nach kann die gesetzliche Verankerung eines paritätischen Wechselmodell nur helfen. Bei von Rechtsanwälten gerne produzierter Uneinigkeit der Eltern könnte dies Streitigkeiten der Eltern und damit Schaden am Kind vermeiden. Wechselmodell heißt nicht automatisch 50/50, aber wenn 50/50 festgeschrieben sind gibt dies der heute meist einseitigen Favorisierung der Mütter die nötige Motivation sich mit dem anderen Elternteil auch auf Augenhöhe in der Elternschaft zu einem einvernehmlichen Kompromiss in der Betreuung zu einigen. Am Ende zählt das Kindeswohl welches hier gestärkt wird

Källa: Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf; Herausgeber "Springer VS"; ISBN-10: 3531183400; ISBN-13: 978-3531183404

1.5

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