GSR und Wechselmodell sind Grundrecht
Allein das Wechselmodell und die gemeinsame Sorge bilden das Grundgesetz im Familienrecht ab. Als Regelfall im Gesetz würden die Grundrechte erstmals gesetzgeberisch verwirklicht. Das bedeutet nicht, dass andere Einzelfall-Regelungen in der Familie verboten würden, wie Gegner scheinbar implizieren. Die von notorischen Verweigerern der Grundrechte vorsorglich unterstellte Kindeswohlschädlichkeit des Wechselmodells, stellt eine Missachtung des Grundgesetzes dar. Denn das Grundgesetz lässt gar keine pauschalierten Eingriffe in das gleichrangige Recht beider Eltern zu.
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