Contra

Vad talar emot namninsamlingen?

Sinnlos und rechtswidrig - keine pauschale Verurteilung von MInderheiten!

Sich eines Problems wie Radikalismus dadurch zu entledigen, dass man ihn in andere Länder abschiebt, wo er auch Menschen bedroht, ist schlichtweg feige. Jeder Mensch (auch im Ausland) hat das gleiche Recht auf Schutz vor Radikalismus. Diese Petition löst also keine Probleme. Im übrigen wäre eine Abschiebung aller Salafisten ohne dt. Pass schlicht rechtswidrig. Deutschland ist kein Verdachtsstaat, sondern ein Rechtsstaat. Das bedeutet: Negative Rechtsfolgen erst bei individuellem Schuldbeweis!

Källa: ...bei Schuldbeweis (strafrechtliche Verurteilung zu 3 oder mehr Jahren Haft) Abschiebung bereits heute zwingend gesetzlich vorgeschrieben: § 53 Abs. Nr. 1 Aufenthaltsgesetz: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__53.html" rel="nofollow">www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__53.html</a>

1.7

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