Corona Krise Schulschließung Berufstätige Alleinerziehende Betreuungskosten arbeitsfähig Kernzeit Kita Gebühren Hilfspakete steuerliche Erleichterungen Artikel 6 Abs. 1 GG Schutz der Familie 2020 1960
In der Corona Krise mit Schulschließung müssen Alleinerziehende zusätzlich Betreuungskosten aufwenden, um arbeitsfähig zu bleiben. Kernzeit und Kita Gebühren laufen weiter. Es gibt weder Hilfspakete noch steuerliche Erleichterungen, die das kompensieren. Ich hoffe, dass der Petitionsausschuss sich in Erinnerung ruft, dass dem Gesetzgeber bei der Entscheidung darüber, auf welche Weise er den ihm durch Artikel 6 Abs. 1 GG aufgetragenen Schutz der Familie umsetzen möchte, Familien und Kinder nicht vergisst, die in Alleinerziehenden Haushalten leben!
Πηγή: