Das Alter entspricht nicht immer dem Entwicklungsstand der Heranwachsenden. Gerade für Täter:innen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren sollte im Einzelfall entschieden werden und eben auch zumindest die Möglichkeit vorhanden sein, Verbrechen zu bestrafen, die beispielsweise geplant waren, oder wenn eine gewisse Reife anhand klar festgelegter und feststellbarer Indikatoren nachweisbar ist. Wie das im Detail aussehen könnte, müssten Expert:innen festlegen.
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