Die Verfügung ist für mich rechtswidrig. Die Behörde nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Verordnungsgeber für die Dauer während der WM den Lärmschutz gelockert hatInverstitionsschutz berührt Artikel 3 GG und Art. 12 GG und ist angesichts des geringen Aufwandes nicht überzeugend. Einen Konkurrenzschutz als solchen gibt es nicht und wenn die Behörde unter Berufung auf diesen Grundrechte einschränken möchte, so muss sie auf jeden Fall eine gesetzliche Grundlage anführen. Die Berufung auf Sicherheit überzeugt nicht: Wieso ist die Strandbar gefährlicher als andere Lokale?
503 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Mehr zum Thema Kultur
110.547
Unterschriften
60 Tage
verbleibend
10.044
Unterschriften
44 Tage
verbleibend
Kultur
Erst stirbt die Kultur, dann die Stadt. Stoppt die Kürzungen bei der freien Kulturszene Essen
5.863
Unterschriften
165 Tage
verbleibend