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Eine Notfall-Zulassung einer Institution wie der WHO sollte ausreichen, um einen Impfstoff in Deutschland als anwendbar gelten zu lassen, falls ein Notfall vorliegt. Wenn kein Notfall vorläge, wären auch Beschränkungen des öffentlichen Lebens nicht zu rechtfertigen. Zwar ist es so, dass die EMA im Gegensatz dazu "bedingte Zulassungen" vergibt. Dies ist jedoch kein ausreichender Grund, die Zulassung der WHO nicht anzuerkennen. Dass die Anerkennung und Anwendung solcher Impfstoffe in einem EU-Land rechtlich möglich ist, zeigt das Beispiel Ungarn, in Bezug auf Anerkennung auch andere EU-Länder.

Quelle: www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-behoerde-startet-pruefverfahren-fuer-chinesischen-impfstoff-101.html

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