Es sind hier einige Falschannahmen in der Petition: es blendet aus, dass bei Missbrauch und Misshandlungen und schweren psychischen Erkrankungen der Umgang schaden kann. Für das Kind ist weniger der Umgang wichtig, als der Erhalt seiner Bindungspersonen! Ab und Anmelden sind nur mit sorgerechtlicher Zustimmung beider Sorgeberechtigter möglich. Dies ist bereits geltendes Recht. Dies wird in der Petition anders falsch dargestellt. Sogar - Noch schärfere Waffen: Elternteil ab ins Gefängnis. so kann man einen not toller als durch Wegzug entsorgen, das soll im Kindeswohl sein?
burim :