Contra

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Überflüssige Petition: Der § 11 ABs. 3 der BewachungsVO verpflichtet lediglich ein Mitführen und kein sichtbares Tragen des Namensschildes. Und der Absatz 4 verpflichtet lediglich bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum bzw. in Hausrechtsbereichen mit tatsächliche öffentlichem Verkehr und als Doorman ein sichtbares Tragen des Dienstausweises, bei dem der Name durch eine Kennnummer ersetzt werden darf. Wenn Sie Angst vor Identifizierung haben, suchen Sie sich einen anderen Job. Die Identifizierung soll nämlich zu korrekter Dienstausübung beitragen.

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