Das ist wieder so eine Petition eines frustrierten Vaters, der meint, zu viel Unterhalt zu zahlen. Der Unterhalt für den Ex-Partner, der die Kinder ÜBERWIEGEND betreut, richtet sich nach dem Betreuungsaufwand, Alter der Kinder und dem Anspruch des Ex-Partners gegenüber dem Unterhaltsleistenden. Die Kinder haben Anspruch auf Unterhalt von beiden Eltern, wobei der überwiegend Erziehende seinen Teil durch die Betreuung und Versorgung der Kinder leistet. Die Kinder leiden sicherlich nicht darunter, dass der Vater (meistens) Unterhalt zahlen muss..
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