Armenien ist ein sicheres Herkunftsland, man hätte von Anfang an kein Asyl beantragen sollen. Auch werden Krankheiten berücksichtigt und in die Entscheidung des BAMF aufgenommen. Wenn also die Abschiebung ansteht, ist die Erkrankung, wenn auch nicht mit gleicher Qualität, auch in Armenien behandelbar. Eine Abschiebung ist richtig und wichtig!
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Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.
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Migrazione
Verlässliche eAT-Karten für Schutzberechtigte nach § 24 AufenthG: echte Gültigkeit bis 04.03.2027
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