Bürgerrechte

Unzeitgemäße Vergnügungsverbote abschaffen - Für eine Reform des Feiertagsgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Niedersächsischer Landtag
185 Unterstützende 133 in Niedersachsen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

185 Unterstützende 133 in Niedersachsen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Gesetzliche Feiertage müssen für alle da sein, unabhängig von der Weltanschauung. Jeder sollte Weihnachten und Ostern feiern wie er will und die gemeinsame freie Zeit mit der Familie, Freunden, Bekannten und Gleichgesinnten verbringen und nutzen können. Vergnügungsverbote sind überkommen, unangemessen und letztlich Scharia. Dafür kann und darf kein Platz mehr sein!

Quelle:

4.9

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Kirchliche Vergnügungsverbote sind unzeitgemäß und haben sich von der gesellschaftlichen Realität entfernt. Insbesondere was Großstädte, Bremer Umland, aber auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen betrifft. Betreiber wie Kundschaft sind verunsichert, was stattfinden darf. In Bremen ist die Lockerung ein Erfolg, gerade was Lebensqualität und Vielfalt betrifft. Warum sollen u.a. Lesben, Kurden nicht tanzen dürfen, nur weil Karfreitag ist und die Kirche trauern möchte? Wer sich nicht vergnügen will braucht doch nicht hinzugehen!

Quelle:

4.9

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Religiöse Feiertage in Anspruch nehmen wollen, aber die daraus resultierenden Einschränkungen nicht akzeptieren. Im Übrigen ist der Volkstrauertag ein staatlicher Gedenktag. Außerdem hat das Jahr 365 Tage, an denen bis auf diese wenigen Tage (nicht einmal 1 %) uneingeschränkt Party gemacht werden kann. Und eine paar Tage Besinnung könnten auch den Initiatoren nicht schaden.

Quelle:

0.1

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Es wird vielfach behauptet, feiern sei an diesem Tag verboten. Das ist jedoch falsch. Zu Hause in seiner Wohnung kann jeder Party machen bis zum abwinken, solange er, wie bei allen Partys, die Nachbarn nicht belästigt. Das gilt auch für Filme, die an diesen wenigen besonderen Feiertagen im Kino nicht gezeigt werden dürfen. Zu Hause kann man sich alle Filme ansehen, die man möchte. Das Verbot gilt nur für den öffentlichen Raum. Insofern wird niemand in seiner Freiheit beeinträchtigt.

Quelle:

0.0

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Ich bin auch dafür: nur wer Kirchensteuer zahlt oder nachweislich in dieser Höhe für gemeinnützige Dinge spendet, sollte in den Genuss von kirchlichen Feiertagen kommen. Alle anderen sollten arbeiten oder Urlaub nehmen müssen. Die dürfen dann auch gerne feiern. :-)

Quelle:

0.0

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Religiöse Gefühle gelten wohl nur für eine ganz bestimmte Religion ...

Dauernd wird Toleranz und Rücksicht gefordert, das Tierschutzgesetz ausgehehbelt für irgendwelchen religiösen Irrsinn und sonst was im Namen von "auf religiöse Gefühle rücksicht nehmen". Aber bei den Christen kann man ja getrost streichen. VOLKStrauertag ist ja sowieso Nazi, nee, da darrf echt keine Rücksicht drauf genommen werden

Quelle:

0.0

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