Petition richtet sich an:
Niedersächsischer Landtag
Der niedersächsische Landtag möge beschließen, das niedersächsische Feiertagsgesetz wie folgt zu ändern:
- Streichung des § 5, der Vergnügungsveranstaltungen an staatlich anerkannten Feiertagen im Zeitraum von 7-11 Uhr verbietet.
- Streichung des § 6, der zusätzliche Verbote für den Karfreitag, den Volkstrauertag und den Totensonntag enthält. Diese Verbote weisen keine Einschränkungen hinsichtlich der Uhrzeit auf.
- Streichung der §§ 7, 8, 9, die zusätzliche Verbote für kirchliche Feiertage enthalten.
Begründung
Inzwischen sind in Niedersachsen über ein Drittel der Bevölkerung nicht mehr konfessionsgebunden. Die Gesellschaft wird vielfältiger. Die Verbote von Vergnügungsveranstaltungen an kirchlichen Feiertagen sind daher nicht mehr zeitgemäß. Dementsprechend sollte das niedersächsischle Feiertagsgesetz, welches in seiner aktuellen Fassung bereits seit über 20 Jahren unverändert gilt, entsprechend reformiert und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Die freie Religionsausübung, die im Artikel 4 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, wäre durch Vergnügungsveranstaltungen nicht beeinträchtigt. Es stünde jedem frei, diese Veranstaltungen nicht zu besuchen. Auf der anderen Seite stellen Veranstaltungsverbote einen Eingriff in die Freiheit derjenigen dar, die solche Veranstaltungen besuchen möchten.
In Bremen, das ein ähnlich aufgebautes Feiertagsgesetz wie Niedersachsen hat, werden die Verbote von Vergnügungsveranstaltungen am Karfreitag und dem Totensonntag zum 28.02.2018 aufgehoben. (http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.87915.de&asl=bremen02.c.732.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d) Niedersachsen sollte es dem gleichtun und sein Feiertagsgesetz entsprechend anpassen.