Im gesamten Rechtssystem gibt es die Unschuldsvermutung
Völliger Blödsinn! Die Unschuldsvermutung gibt es im Strafrecht, und das kommt in der Regel erst zum Tragen wenn sich der "Verdacht" bestätigt hat. Ansonsten: Da hier mehrere Forderungen durcheinander geworfen werden (Verdachtskündigung, Mindestlohn) natürlich keine Mitzeichnung.
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