Die mit dieser Petition verbundenen Anforderungen übersteigen die personellen und organisatorischen Kapazitäten der Stadtverwaltung.
Das Regierung hat 2023 die UkraineAufenthFGV auf den Weg gebracht. Eine der Begründungen war, die Ausstellung neuer Aufenthaltstitel für alle ukrainischen Schutzsuchenden gemäß § 24 AufenthG zu vermeiden, da dies laut Bundesregierung „einen kaum leistbaren Verwaltungsaufwand...“ verursachen würde. Der damit verbundene Zeitaufwand wurde damals mit rund 297.000 Stunden beziffert. Der Kosten für die Kommunen - etwa 9.909.000 €. Seitdem ist die Zahl der Schutzsuchenden um knapp 25 % gestiegen.
Source: Bundestag Drucksache 537/23