Mieter besichtigen die Mietsache vor der Vertragsunterzeichnung und wissen daher um den Zustand des anzumietenden Objektes. Das Gesetz schützt die Mieter zudem in vielfältiger Weise vor Mängeln. Der Vermieter soll sein Eigentum hingegen einer fremden Person überlassen und muss sich soweit es geht, im Vorfeld absichern. Beim Kauf eines Autos schaut man sich das Auto genau an, nicht den Verkäufer.
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