Aufgrund des auf der CONTRA-Seite immer wieder aufkommenden Arguments Wegsperren helfe nicht, wirke nicht abschreckend und erschwere sogar die spätere Wiedereingliederung in die Gesellschaft, möchte ich Folgendes klarstellen: 1. Ich stimme dieser Kritik am deutschen Strafvollzug zu, falls im Gefängnis keinerlei Straffälligenhilfe angeboten wird. 2. Für wirksame Straffälligenhilfe während eines Strafvollzugs gibt es aber glücklicherweise Beispiele wie das Seehaus in Leonberg, Baden-Württemberg.
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