Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wir möchten die Strafen bei sexuellen Vergehen an Kindern verschärfen.(§176, §176a, §184b, §184c StGB).
Wir fordern in §176 und §176a die Abschaffung der Bewährungsstrafe.
Des Weiteren fordern wir, dass nach §176 Absatz 1 die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr und bis zu 12 Jahren beträgt. Bei Wiederholungstätern fordern wir nach §176a Absatz 1 eine Freiheitsstrafe von nicht unter 3 Jahren. Wir möchten das in jedem Fall dem Täter eine Therapie verordnet werden muss.
Begründung
Die momentane Gesetzeslage bezüglich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bei Kindern ist unzureichend.
Wer sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt und dafür nur 6 Monate, eventuell sogar auf Bewährung bekommt, ist in keiner Weise resozialisiert und auch nicht abgeschreckt davor seine Tat zu wiederholen.
Eine Strafe muss auch präventiv wirken, daher die Forderung ein Jahr ohne Bewährung als Mindeststrafe bei einem solchen Vergehen zu verhängen. Ebenso abschreckend wirkt es, im Falle einer Wiederholung der Tat nicht weniger als 3 Jahre ins Gefängnis gehen zu müssen, diese Maßnahme ist ebenfalls eher zur Abschreckung gedacht, aber auch, weil es der Schwere der Tat angemessen ist.
Eine Therapie ist ebenso sinnvoll um dem Täter ganz klar bewusst zu machen, dass er seine Neigungen nicht ausleben darf und daher lernen muss sich selbst und andere vor der Auslebung seiner Begierden zu schützen.
Nach dieser Therapie ist das Urteil eines Sachverständigen von Nöten, um zu beweisen das es einen Therapieerfolg gab, dann sind auch Verkürzungen der Haftdauer möglich. Des Weiteren ist es unangebracht einer Person die ein Kind womöglich für das Leben traumatisiert eine Strafe auf Bewährung zu ermöglichen, diese Person ist eine Gefahr für die Allgemeinheit und daher ist die geforderte verlängerte Haftstrafe und die begleitende verpflichtende Therapie gerecht und der Schwere der Tat angemessen.