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WEG-E

Ich bin Mitglied im Verwaltungsbeirat einer 19-Parteien-WEG. Wer letztlich die Kosten einer beauftragten Massnahme zu tragen hat, sollte auch weitreichend darüber zu entscheiden haben, was an Massnahmen und Verträgen beauftragt wird bzw. eingegangen wird. Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Befugnisse der Verwalter ohne Beschlussfassung durch die WEG gehen deutlich zu weit und können weittragende finanzielle Konsequenzen für die Wohnungseigentümer haben. Das ist so nicht hinnehmbar und kann Eigentümer in ihrem Wohneigentumsbesitz gefährden.

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