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Elternrecht versus Ideologie der sexuellen Vielfalt

Ganz einfach gesagt: Mann und Frau gehen miteinander eine lebenslange Verbindung ein( bis dass der Tod euch scheidet) Diese Verbindung ist als Ehe durch das Grundgesetz in Artikel 6(1) geschützt. Nach dem Grundgesetz ist damit genau diese Verbindung zwischen Mann und Frau und nichts anderes gemeint. Gemäß 6 (2)ist die Pflege und Erziehung der Kinder eine zuerst den Eltern obliegende Pflicht. Dass sie dieses tun, und dass sie es nicht mißbräuchlich tun, darüber wacht der Staat heißt es weiter. Eine schulische Erziehung zur "sexuellen Vielfalt" setzt sich über das Elternrecht hinweg!

Source: Artikel 6 GG und eigene Gedanken dazu.

1.6

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