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Anmaßung des Staates gegenüber Kindern und Eltern

Die Erziehung der eigenen Kinder ist in erster Linie Pflicht und Recht der Eltern. Es wäre nichts dagegen einzuwenden, wenn Homosexualität in der Schule z.B. im Aufklärungsunterricht als normale Möglichkeit sexuellen Verhaltens thematisiert wird. Wenn die Vermittlung von Toleranz aber Leitprinzip für den Unterricht in allen Fächern sein soll, wird den Kindern ein Verhalten als normal präsentiert, was (a) nicht der kindlichen Erfahrung (Vater, Mutter) entspricht und (b) der elterlichen Sexualität widerspricht. Ich finde, dass der Staat dazu kein Recht hat.

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3.4

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