Zulassung für Longboards auf Radwegen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuß
492 Unterstützende 455 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

492 Unterstützende 455 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Argument schreiben

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Beleuchtung und Klingel

Ja - aber nur wenn an den Fahrzeugen auch verkehrssichere Beleuchtung und Klingel sowei zwei unabhängig funktionierende Bremsanlagen angebracht sind, wie es an anderen Fahrrädern Pflicht ist. Ansonsten die Teile lieber tragen und auf dem Fussgängerweg spazieren.

Quelle:

3.1

1 Gegenargument
Gegenargumente anzeigen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.


0 Gegenargumente
Widersprechen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Argument schreiben

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Grauzone

Liest man mal den Gesetzestext, statt Wikipedia, so stellt man fest, dass Skateboards (oder Longboards) nicht explizit genannt werden. Die Frage ist, in wie fern sie als "ähnlich" einzustufen sind. Meiner Meinung nach, befindet man sich als Skate eher in einer Grauzone.

Quelle: <a href="https://dejure.org/gesetze/StVO/24.html" rel="nofollow">dejure.org/gesetze/StVO/24.html</a>

3.0

1 Gegenargument
Gegenargumente anzeigen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Keine Ordnungswidrigkeit

Zitat: "(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über [...] 23. das Fahren mit Krankenfahrstühlen oder anderen als in § 24 Absatz 1 genannten Rollstühlen nach § 24 Absatz 2, [...] verstößt." Meiner Meinung nacht, ist also jeder Verstoß mit einem anderen Fortbewegungsmittel (Skateboard, Longboard) keine Ordnungswidrigkeit und kann nicht geahndet werden.

Quelle: <a href="https://dejure.org/gesetze/StVO/49.html" rel="nofollow">dejure.org/gesetze/StVO/49.html</a>

2.5

1 Gegenargument
Gegenargumente anzeigen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern