Fundtiere sind laut BGB eine Fundsache, da sie Eigentümer haben. Fundsachen die in der Stadt Köthen gefunden werden sind im Fundbüro Köthen abzugeben. Da das bei Hunden, Katzen nicht geht, hatte das Tierheim Köthen mit Vertrag Fundtiere aufgenommen. Nun werden Fundtiere nach Gröningen oder Staßfurt gebracht. Müssen wir künftig auch andere Fundsachen, wie Fahrräder, Ausweise, Portmonnaie aus einem weit entfernten Ort abholen oder gibt es nur eine Ungleichbehandlung von Tierhaltern?
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