Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Die Datenschutzbestimmungen sollen in Pandemiezeiten in Teilen gemäß dem Grundrecht auf Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, also dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Menschenwürde ausser Kraft gesetzt werden.
Begründung
Die Bundesregeierung hat eine Corona Warnapp ins leben gerufen. Diese Warnapp hat dem deutschen Steuerzahler mehrere Millionen Euro gekostet, und wird noch weitere Millionen sprichwörtlich verschlingen. Die Corona Warnapp ist leider nutzlos, da unsere Datenschutzbestimmungen es nicht zulassen die gesammelten Daten zu verarbeiten. Da hier aber Menschenleben tagtäglich auf dem Spiel stehen, muss das Persönlichkeitsschutz-Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Menschenwürde zum wohle aller Menschen ausser Kraft gesetzt werden. Die Frage lautet, was ist wichtiger? Die Gesundheit aller Menschen, oder die Gesundheit einer einzelnen Person! Würde die Warnapp zu 100% eingesetzt, könnte man sehr schnell die Infektionsherde verfolgen. In der Corona WarnApp könnte man auch einen QR Code einfügen, sodass jeder Weg, jede Institution, jeder Einkauf, und jeder Gaststättenbesuch, zu verfolgen ist. Die Zettelwirtschaft in Gaststättenbetrieben, um die Rückverfolgung der Gäste zu gewährleisten, ist eine Mittel aus der Steinzeit, aber dies ist ein anderes Thema...