Beschränkung der Aufhebungsmöglichkeit nach § 749 Abs. 1 BGB auf durch Gesetz entstandene Gemeinschaften

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

5 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit dieser Petition wird gefordert, die jederzeitige Aufhebungsmöglichkeit nach § 749 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch auf Gemeinschaften zu beschränken, die durch Gesetz entstanden sind.

Begründung

Es ist zu differenzieren zwischen Gemeinschaften, die kraft Gesetzes entstanden sind, und Gemeinschaften, die freiwillig entstanden sind, etwa beim Kauf einer Wohnung. Im ersten Fall erscheint eine jederzeitige Aufhebungsmöglichkeit sinnvoll, da man sich unfreiwillig und ohne eigenes Zutun in dieser Gemeinschaft befinden könnte.Anders ist die Situation beim Kauf einer Wohnung, bei der die Gemeinschaft freiwillig eingegangen wurde. In diesem Fall ist nicht ersichtlich, warum hier vom Grundsatz pacta sunt servanda abgewichen wird und sich ein Teilhaber einer Bruchteilsgemeinschaft nicht an seine eigene Zusicherung halten muss.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.09.2022
Sammlung endet: 27.09.2022
Region: Deutschland
Kategorie:  

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