A petição é dirigida a:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Um eine Verbesserung der Luftqualität in unseren Ortschaften zu erreichen, soll der Verkauf und die Verfeuerung von Braun- und Steinkohle zur Heizung von Gebäuden eingeschränkt werden.
Mögliche Ausnahmen sind
- Gebäude, in denen keine alternativen Anlagen zur Wärmegewinnung zur Verfügung stehen und in denen ein Einsatz anderer Brennstoffe (z.B. Holzerzeugnisse) nicht möglich ist
- Feuerstätten, die über eine Abgasreinigung nach aktuellem Stand der Technik verfügen
Razões
Eine gute Qualität unserer Atemluft ist wichtig für uns alle und Bestandteil vieler Diskussionen zu Gesundheit und Umweltschutz. Dies äußert sich nicht zuletzt in der Einführung von Umweltzonen, teilweisen Fahrverboten und sogenannten Feinstaub-Alarmen in vielen bundesdeutschen Städten. Auch aufgrund der anhaltenden öffentlichen Debatten zum Thema wurde die Emissionsregulierung für Straßenfahrzeuge in den letzten Jahren deutlich verschärft, z.B. mit der Einführung der Messung tatsächlicher Schadstoffemissionen im Straßenbetrieb (RDE-Messungen).
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel Kohlebriketts im Einzelhandel weiterhin frei verkäuflich sind und in jedem einfachen Ofen ohne Abgasreinigung innerhalb von Wohngebieten verbrannt werden dürfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn in den Gebäuden gleichzeitig bereits schadstoffärmere Heizungsanlagen installiert sind.